Der Wolf in der Alpenregion

Der Wolf ist wieder zurück in Deutschland: Was von den einen begrüßt wird, ist bei anderen mit Angst oder mit wirtschaftlichen Schäden verbunden. Die Diskussion darüber wird verständlicherweise oft recht emotional geführt. CIPRA Deutschland und seine Mitgliedsorganisationen fordern eine sachliche Debatte, bei der Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse und Lösungen im Vordergrund stehen.

Deutschland übermittelte kürzlich den sogenannten "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfs in der kontinentalen und atlantischen Region an die EU-Kommission und bezieht sich dabei auf den FFH-Bericht in dem die Erhaltungszustände schützenswerter Lebensraumtypen und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bewertet werden. Damit werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Wolf angepasst wird die rechtliche Grundlage zur erleichterten Entnahme von Problemwölfen in Deutschland gelegt.

Ausgenommen davon ist der alpine Raum. In den Alpen wurde kein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt, was zu erneuten Diskussionen führt. Die CIPRA und ihre Organisationen begrüßen diese Entscheidung fachlich und fordern eine Versachlichung der Diskussion, bei der Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse und pragmatische Lösungen im Vordergrund stehen müssen.

In ihrem aktuellen Positionspapier würdigt die CIPRA und ihre Mitgliedsverbände die ökologische Bedeutung der Rückkehr von Wolf und anderen Beutegreifern für die Alpen. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen und emotionalen Herausforderungen für Weidetierhalter anerkannt. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde und verstärkte Behirtung werden als effektives Mittel zum Schutz von Weidetieren empfohlen, auch wenn nicht alle Almflächen kosteneffizient gesichert werden können.

CIPRA und ihre Organisationen setzen sich weiterhin für aufgeklärten Dialog, fundierte Information und gezielte Unterstützung der Berglandwirtschaft ein, um eine langfristige Strategie für das Leben mit dem Wolf in den Alpen zu ermöglichen.

Zusatzinformation Erhaltungszustand:

Der Erhaltungszustand (EHZ) wildlebenden Arten wird nicht politisch, sondern wissenschaftlich festgestellt. 
Er gilt als günstig, wenn Populationsgröße, Verbreitungsgebiet, Lebensraumqualität und Zukunftsaussichten positiv bewertet werden. Die beiden letzten Kriterien sind für den Wolf in Deutschland als günstig einzustufen. Es kommt bei der Beurteilung also auf die Populationsgröße und das Verbreitungsgebiet an.

Auch nach bereits erfolgten Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie (voraussichtlich ab 2026) bleibt der Schutz bestehen, solange der EHZ nicht erreicht ist. Nur in Regionen mit günstigem Zustand wäre eine Bejagung (=ANLASSLOSER Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen) rechtlich überhaupt zulässig. Und auch dann muss der günstige EHZ natürlich weiter garantiert werden. Da der Wolf in Bayern aktuell nicht im günstigen EHZ ist – weder in der kontinentalen noch in der alpinen Region – wäre eine Bejagung hier rechtswidrig und gerichtlich anfechtbar.

In Deutschland ist der EHZ im atlantischen Nordwesten zu recht als günstig eingestuft worden (viele Rudel, großer Lebensraumanteil besiedelt). In der kontinentalen Region (u. a. Süden, Osten, Mitte Deutschlands) ist er fachlich als ungünstig zu bewerten (noch nicht genug Rudel, vor allem aber: weite Teile des Lebensraums unbesiedelt), trotzdem ist eine politische Meldung als „günstig“ unlängst erfolgt. In der alpinen Region (bayerische Alpen) ist der günstige EHZ klar nicht erreicht, bisher ist dort noch nicht einmal Reproduktion nachgewiesen. Was meist unterschlagen wird: Auch auf „lokaler Ebene“ (sprich im Bundesland Bayern) muss der günstige EHZ sichergestellt sein.

Folgen der Einstufung

Der günstige Erhaltungszustand (EHZ) ist Voraussetzung für eine Bejagung/Regulierung, also den ANLASSLOSEN Abschuss von Wölfen.

Selbst nach der bereits erfolgten Herabstufung des Wolfes auf europäischer Eben von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie und der Umsetzung der Herabstufung auf Bundesebene (Naturschutz- und Jagdgesetz, zu erwarten Anfang 2026), kann der Wolf überall dort, wo er NICHT in günstigem EHZ ist, NICHT bejagt werden! Für Abschüsse gelten dann weiterhin die bisherigen Regelungen (Einzelfallentscheidungen: Wölfe, die gefährlich für Menschen werden; Wölfe, die Herdenschutz überwinden).

Mehr Information im Download "Erhaltungszustand Wolf und Bejagung"